12.11.2024

Tagebaulandschaft: Machbarkeitsstudie zu frühzeitigen Folgenutzungen

Frühzeitige Folgenutzung der Tagebaulandschaft noch unter Bergrecht möglich / Studie steht stellvertretend für Herausforderungen der drei Tagebauumfeldorganisationen im Rheinischen Revier

Nach Beendigung des Braunkohletagebaus in den kommenden Jahren verändert sich die Landschaft im Rheinischen Revier weiter grundlegend: Spätestens ab 2036 wird beispielsweise am Tagebau Garzweiler ein 2.200 Hektar großer See entstehen, dessen Befüllung mehrere Jahrzehnte dauert. Ähnliches gilt an den Tagebaugebieten Hambach und Inden. Dabei gilt: Bereits vor der vollständigen Fertigstellung des Sees sind im Interesse der Menschen der Region vielfältige Nutzungen der vorhandenen Flächen wünschenswert und technisch sowie rechtlich möglich.

Eine Machbarkeitsstudie der NEULAND HAMBACH GmbH – stellvertretend auch für die Tagebauumfeldorganisationen Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler und indeland – beleuchtet jetzt detailliert die planungs- und bergbaurechtlichen Grundlagen, die für Nutzungen des Geländes im Bereich der Sicherheitszone, der Böschungen und der Seemulde gelten. Sofern die Standsicherheit der Böschungen gegeben ist, sind auch erste bauliche Entwicklungen möglich, bevor der See fertig befüllt ist und die Ufer endgültig gestaltet sind. Damit liegt ein Handlungsleitfaden für Planungsämter und Genehmigungsbehörden vor. Mit einer Arbeitsgruppe soll das Thema in den nächsten Jahren weiter begleitet werden.

Weitere Grundlage für Planungen der Landschaften nach dem Tagebau
Die 236 Seiten starke Studie wurde im Rahmen einer Veranstaltung den Bezirksregierungen, dem NRW-Wirtschaftsministerium, RWE Power sowie den beteiligten Kommunen in Niederzier vorgestellt. Der technische Teil der Untersuchung zeigt die Voraussetzungen sowie die Grundlagen für eine frühzeitige und zeitweilige Nutzung der Sicherheitszonen und der Tagebauseenmulden auf. Er umfasst geologische Kriterien wie die Sicherheit im Böschungsbereich und die Beschaffenheit des Bodens und wurde in der Erstellung vom Ingenieurbüro Dr. Michael Clostermann übernommen. Bergrechtliche Aspekte einer frühzeitigen Nutzung der ehemaligen Tagebaugelände werden in der Studie die Anwaltskanzlei Kümmerlein Simon & Partner beleuchtet.