DIE GREMIEN DES ZWECKVERBANDS
Auf der Grundlage des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) regelt die Verbandssatzung die Struktur und Arbeit des Zweckverbands. Die Zweckverbandsgremien bestehen aus der Verbandsversammlung, dem Lenkungsausschuss und dem Arbeitskreis. Nach außen wird der Verband durch den Verbandsvorsteher Dr. Gregor Bonin und den von ihm bestellten Geschäftsführer Volker Mielchen vertreten.